Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung

Neu ist auch, dass eine letztwillige Verfügung (zB Testament), die zugunsten des Ehepartners, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten errichtet wurde, durch die rechtskräftige Scheidung bzw Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft (unabhängig vom Verschulden) automatisch aufgehoben wird.

Bisher wurde eine zugunsten des Ehepartners errichtete letztwillige Verfügung (zB ein Testament) nicht automatisch mit der Scheidung aufgehoben. Sie musste ausdrücklich widerrufen werden.

Tipp:
Wollen Sie, dass Ihre letztwillige Verfügung (zB ein Testament) zugunsten des Ehepartners, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten auch nach der Scheidung bzw Auflösung gültig bleibt, können Sie das bereits im Testament ausdrücklich festhalten.